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Zivilrecht1. Examen · MietrechtRspr.-Update
Analogie zum Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB) bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Veräußerer?
HamburgKampagne 2023 · 2023
Sachverhalt
M schließt mit V 2010 einen bis Ende 2020 befristeten „Pachtvertrag“ über ein Grundstück mit Zustimmung des Eigentümers E, ohne ein Fruchtziehungsrecht zu vereinbaren. E veräußert das Grundstück 2011 an K. Seitdem zahlt M an K. 2021 erklärt K mündlich die ordentliche Kündigung.
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