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Strafrecht1. Examen · Betrug (§ 263 StGB)Klassiker
Vermögensbegriff 7 - Täuschungsbedingter Verzicht auf nichtige Ansprüche aus verbotenen oder sittenwidrigen Rechtsgeschäften (§§134, 138 BGB)
BrandenburgKampagne 2025 · 2025
Sachverhalt
Die engen Freunde T und M brauchen dringend Geld. M steht Schmiere. T entwendet währenddessen bei Oma O €2.000. Es war vereinbart, dass der Erlös geteilt wird. Gegenüber M behauptet T, dass er nur €1.000 erbeutet habe. M verlangt von T daher nur €500.
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Betrug (§ 263 StGB)
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Fall 1 von 1 · pausiert
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5 Min. gesamt
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