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Strafrecht1. Examen · Betrug (§ 263 StGB)Klassiker

Vermögensbegriff 7 - Täuschungsbedingter Verzicht auf nichtige Ansprüche aus verbotenen oder sittenwidrigen Rechtsgeschäften (§§134, 138 BGB)

BerlinKampagne 2025 · 2025

Sachverhalt

Die engen Freunde T und M brauchen dringend Geld. M steht Schmiere. T entwendet währenddessen bei Oma O €2.000. Es war vereinbart, dass der Erlös geteilt wird. Gegenüber M behauptet T, dass er nur €1.000 erbeutet habe. M verlangt von T daher nur €500.

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Betrug (§ 263 StGB)

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Fall 1 von 1 · pausiert
Vermögensbegriff 7 - Täuschungsbedingter Verzicht auf nichtige Ansprüche aus verbotenen oder sittenwidrigen Rechtsgeschäften (§§134, 138 BGB)
5 Min.
5 Min. gesamt

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Betrug (§ 263 StGB)
8 Lektionen · systematisch