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Zivilrecht1. Examen · Störungen des ArbeitsverhältnissesKlassiker
Betriebsschließung im Rahmen von Pandemiebekämpfung kein Betriebsrisiko
SachsenKampagne 2024 · 2024
Sachverhalt
Barinhaberin B musste im April 2020 ihre Bar infolge der ergangenen Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus schließen. Da ihre Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht erbringen konnten, weigert sich B, den Lohn für April 2020 zu zahlen.
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Störungen des Arbeitsverhältnisses§ 326 BGB§ 611a BGB§ 615 BGB
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Fall 1 von 1 · pausiert
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5 Min. gesamt
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