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Strafrecht1. Examen · Allgemeiner TeilRspr.-Update
Garantenstellung als besonderes persönliches Merkmal (§ 28 StGB)
Nordrhein-WestfalenKampagne 2025 · 2025
Sachverhalt
A und B fahren betrunken in ihren Autos. A fährt voraus, B folgt ihm. An einer Kreuzung übersieht A den vorfahrtsberechtigten Radfahrer R und überfährt ihn. R ist tödlich verletzt. A denkt zwar, er könne R noch retten. A bittet B, As defektes Fahrzeug abzuschleppen, um As Tat zu verdecken. B folgt As Bitte.
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Allgemeiner Teil§ 28 StGB§ 211 StGB
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Fall 1 von 1 · pausiert
Garantenstellung als besonderes persönliches Merkmal (§ 28 StGB)
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Allgemeiner Teil
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