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Zivilrecht1. Examen · Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen

Verschlechterungsverbot (§ 331 StPO)

Baden-WürttembergKampagne 2024 · 2024

Sachverhalt

A wird wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/229.html" title="&sect; 229 StGB: Fahrl&auml;ssige K&ouml;rperverletzung">§ 229 StGB</a>) und geht in Berufung. Die Staatsanwaltschaft schließt sich nicht an. Das Berufungsgericht hebt das Urteil auf und verurteilt A wegen vorsätzlicher Körperverletzung (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/223.html" title="&sect; 223 StGB: K&ouml;rperverletzung">§ 223 Abs. 1 StGB</a>) zu einer höheren Strafe.

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Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen§ 331 Abs. 1 StPO§ 354 Abs. 1a StPO§ 354 Abs. 2 StPO

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Fall 1 von 1 · pausiert
Verschlechterungsverbot (§ 331 StPO)
5 Min.
5 Min. gesamt

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Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
8 Lektionen · systematisch