Verschlechterungsverbot (§ 331 StPO)
Sachverhalt
A wird wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/229.html" title="§ 229 StGB: Fahrlässige Körperverletzung">§ 229 StGB</a>) und geht in Berufung. Die Staatsanwaltschaft schließt sich nicht an. Das Berufungsgericht hebt das Urteil auf und verurteilt A wegen vorsätzlicher Körperverletzung (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/223.html" title="§ 223 StGB: Körperverletzung">§ 223 Abs. 1 StGB</a>) zu einer höheren Strafe.
Geprüfte Themen & Rechtsfragen
Die konkreten Probleme, die in dieser Klausur abgefragt wurden — gemeldet von der Community.
Erarbeite dir die Rechtsfragen
Jurafuchs-Fälle als Playlist — genau zu den Problemen dieser Klausur.