Rechtsnatur des behördlichen Hausverbots - Abgrenzung
Sachverhalt
Wird ein <b>Hausverbot</b> gegen Störer in öffentlichen Gebäuden erlassen, so kann dieses auf privatrechtlicher (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/861.html" title="§ 861 BGB: Anspruch wegen Besitzentziehung">§§ 861</a> ff., <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/903.html" title="§ 903 BGB: Befugnisse des Eigentümers">903</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html" title="§ 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch">1004 BGB</a>) oder öffentlich-rechtlicher Grundlage (Annexkompetenz, Gewohnheitsrecht) beruhen. Welche Ansätze zur Abgrenzung werden vertreten?
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