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Strafrecht1. Examen · Strafvereitelung (§ 258 StGB)

Strafvereitelung durch Unterlassen

BrandenburgKampagne 2025 · 2025

Sachverhalt

H ist als Zeuge bei Gericht geladen. Er schildert, dass er T beobachtet habe, wie er einen Kiosk überfallen habe. H verschweigt, dass sie auch gesehen hat, wie R den Kiosk gemeinsam mit T überfallen hat. R wird daraufhin strafrechtlich nicht verfolgt.

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Strafvereitelung (§ 258 StGB)

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Fall 1 von 1 · pausiert
Strafvereitelung durch Unterlassen
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Strafvereitelung (§ 258 StGB)
8 Lektionen · systematisch