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Öffentliches Recht1. Examen · Verwaltungsrecht BT: StraßenrechtRspr.-Update
Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße – Erlaubnispflichtige Sondernutzung?
Nordrhein-WestfalenKampagne 2024 · 2024
Sachverhalt
A möchte in der Fußgängerzone der Stadt F interessierten Passanten Tarotkarten legen. Er begehrt die Feststellung, dass kein Erlaubnisvorbehalt für diese Tätigkeit besteht und beruft sich auf ein Merkblatt der Stadt F, das eine Erlaubnisfreistellung für „Straßenkunst“ enthält.
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Verwaltungsrecht BT: Straßenrecht
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Fall 1 von 1 · pausiert
Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße – Erlaubnispflichtige Sondernutzung?
5 Min.
5 Min. gesamt
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8 Lektionen · systematisch