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Öffentliches Recht1. Examen · Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)

Verbot eines Romans (Esra)

HessenKampagne 2024 · 2024

Sachverhalt

B schreibt einen Roman. In diesem tritt eine Figur F auf, die deutlich der berühmten E im echten Leben ähnelt. Eckdaten des Lebens der E stimmen überein. E und B waren im echten Leben mal ein Paar. Sie wird deutlich negativ dargestellt. E fordert ein Verbot des Romans. ‌

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Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)

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Fall 1 von 1 · pausiert
Verbot eines Romans (Esra)
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5 Min. gesamt

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Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
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