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Strafrecht1. Examen · Totschlag, § 212 StGB
Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB)
Nordrhein-WestfalenKampagne 2025 · 2025
Sachverhalt
A überholt den B unmittelbar vor einer Bergkuppe. Die Gefahr des Zusammenstoßes mit entgegenkommenden Fahrern erkennt er. A vertraut aber auf seine durch jahrzehntelanges Pendeln erworbenen Fahrkünste. Er stößt mit dem entgegenkommenden C zusammen, der dabei getötet wird.
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Totschlag, § 212 StGB§ 212 Abs. 1 StGB
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Fall 1 von 1 · pausiert
Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB)
5 Min.
5 Min. gesamt
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Totschlag, § 212 StGB
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