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Öffentliches Recht1. Examen · Verwaltungsrecht BT: VersammlungsrechtRspr.-Update

Der Versammlungsort muss möglichst beibehalten werden

Rheinland-PfalzKampagne 2025 · 2025

Sachverhalt

Die Polizei P in Stadt C (Land L) nahm am 24.08.2019 mehrere Klimaaktivisten in Gewahrsam und verbrachte sie ins Polizeipräsidium. Daraufhin meldete K für denselben Abend eine Mahnwache als „Spontanversammlung“ mit 24 Teilnehmern unmittelbar vor dem Präsidium an. P untersagte die Durchführung der Mahnwache dort und verlegte sie auf eine andere Straße ohne Sichtachse zum Präsidium.

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Verwaltungsrecht BT: Versammlungsrecht§ 15 VersG

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Fall 1 von 1 · pausiert
Der Versammlungsort muss möglichst beibehalten werden
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Verwaltungsrecht BT: Versammlungsrecht
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