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Strafrecht1. Examen · BT 4: BrandstiftungsdelikteRspr.-Update

§ 306 StGB, wenn Täter das Schutzgut nicht direkt anzündet?

Rheinland-PfalzKampagne 2025 · 2025

Sachverhalt

T zündet nachts eine Papierkiste an, die neben einem dauerhaft geschlossenen Gemüseladen steht. In der Nähe deponiert T eine CO₂-Patrone. Das Feuer greift auf die Ladenmarkise über und durch die Hitze explodiert die CO₂-Patrone. Rauch und Ruß dringen in den Laden und zerstören die Wände. Der Laden ist unbenutzbar. ‌

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BT 4: Brandstiftungsdelikte§ 306 StGB§ 306d StGB

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Fall 1 von 1 · pausiert
§ 306 StGB, wenn Täter das Schutzgut nicht direkt anzündet?
5 Min.
5 Min. gesamt

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BT 4: Brandstiftungsdelikte
8 Lektionen · systematisch