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Öffentliches Recht1. Examen · GrundrechteRspr.-Update
Protestcamp G20 – Infrastruktur als Teil der Versammlung?
BremenKampagne 2025 · 2025
Sachverhalt
Anlässlich des G20-Gipfels meldet A ein Protestcamp mit Kundgebungen, politischen Workshops sowie umfassender Infrastruktur wie Schlafzelte, Küchen und Duschen für bis zu 7.000 Teilnehmende als Versammlung an. Die zuständige Stadt H meint, hinsichtlich der Infrastrukturelemente läge keine Versammlung vor. H beschränkt die Bestätigung der Anmeldung jedenfalls auf 300 Schlafzelte.
Geprüfte Themen & Rechtsfragen
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GrundrechteArt. 8 GG§ 15 VersG
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Fall 1 von 1 · pausiert
Protestcamp G20 – Infrastruktur als Teil der Versammlung?
5 Min.
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Grundrechte
8 Lektionen · systematisch