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Öffentliches Recht1. Examen · Verwaltungsrecht BT: SonstigesRspr.-Update
Prostitutionsverbot per PolizeiVO (Normenkontrolle)
Sachsen-AnhaltKampagne 2024 · 2024
Sachverhalt
Die Stadt S in Niedersachsen erlässt auf Grundlage von <a href="https://dejure.org/gesetze/EGStGB/297.html" title="§ 297 EGStGB: Verbot der Prostitution">Art. 297 Abs. 1 EGStGB</a> eine Sperrbezirksverordnung, die im gesamten Stadtgebiet sämtliche Formen der Sexarbeit verbietet. Ausgenommen sind fünf kleine sog. Toleranzzonen. A beabsichtigt den Betrieb eines Bordells in S.
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Verwaltungsrecht BT: Sonstiges§ 47 VwGO, Art. 297 EGStGB
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Fall 1 von 1 · pausiert
Prostitutionsverbot per PolizeiVO (Normenkontrolle)
5 Min.
5 Min. gesamt
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Verwaltungsrecht BT: Sonstiges
8 Lektionen · systematisch