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Strafrecht1. Examen · Allgemeiner TeilRspr.-Update
Anstiftung – Verwechslung des Tatobjekts, erneutes „Bestimmen“
BerlinKampagne 2025 · 2025
Sachverhalt
A will O durch Brandlegung „eins auswischen“. Um nicht entdeckt zu werden, überredet er T zu der Tat. A zeigt T nachts Os Anwesen. Am nächsten Tag will A T die Adresse von Os Anwesen schicken, sendet jedoch versehentlich Ds statt Os Adresse. Beide Anwesen sehen sich zum Verwechseln ähnlich und liegen in der gleichen Straße. T zündet Ds Garage an.
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Allgemeiner Teil§ 26 StGB§ 306 StGB§ 16 StGB
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Fall 1 von 1 · pausiert
Anstiftung – Verwechslung des Tatobjekts, erneutes „Bestimmen“
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Allgemeiner Teil
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