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Strafrecht1. Examen · Schwere Brandstiftung, § 306a StGBKlassiker

Täter vergewissert sich, dass eine konkrete Gefährdung ausgeschlossen ist

Baden-WürttembergKampagne 2023 · 2023

Sachverhalt

T ist mit O verfeindet und möchte Os Villa in Schutt und Asche legen. Wichtig ist T, dass kein Mensch zu Schaden kommt. In der Tatnacht geht T durch die Villa, um festzustellen, dass diese verlassen ist. Dann legt er ein Feuer und die ganze Villa brennt ab. Niemand wird verletzt.

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Schwere Brandstiftung, § 306a StGB§ 306a Abs. 1 StGB

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Fall 1 von 1 · pausiert
Täter vergewissert sich, dass eine konkrete Gefährdung ausgeschlossen ist
5 Min.
5 Min. gesamt

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Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
8 Lektionen · systematisch