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Strafrecht1. Examen · Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBKlassiker

§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen („Pervertierung“) – Voraussetzungen erfüllt

BayernKampagne 2019 · 2019

Sachverhalt

Der Fahrer F und der Beifahrer B beschließen, den Radler R „vom Rad zu holen“. Daher schneidet F dem R den Weg ab und B öffnet die Beifahrertür, um R wenigstens zu einem riskanten Ausweichmanöver zu zwingen. R weicht aus, stürzt und verletzt sich.

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Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB§ 315b Abs. 1 StGB

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Fall 1 von 1 · pausiert
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen („Pervertierung“) – Voraussetzungen erfüllt
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Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
8 Lektionen · systematisch