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Öffentliches Recht1. Examen · Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Klassiker

Kombination aller Kunstbegriffe: Nicht alles ist Kunst

Nordrhein-WestfalenKampagne 2024 · 2024

Sachverhalt

A möchte in der Fußgängerzone der Stadt F interessierten Passanten Tarotkarten legen. Er meint, seine Tätigkeit sei erlaubnisfrei, weil seine Tätigkeit durch die Kunstfreiheit geschützte „Straßenkunst“ darstelle.

Geprüfte Themen & Rechtsfragen

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Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG

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Fall 1 von 1 · pausiert
Kombination aller Kunstbegriffe: Nicht alles ist Kunst
5 Min.
5 Min. gesamt

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Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
8 Lektionen · systematisch