Zurück zu den Treffern
Zivilrecht1. Examen · Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Klassiker
Verschuldensmodifikation? (auftragsähnliches Gefälligkeitsverhältnis)
Nordrhein-WestfalenKampagne 2024 · 2024
Sachverhalt
A bittet Nachbarin B während ihres Urlaubs in ihrem Haus ihre Zimmerpflanzen zu gießen. Hierfür erhält B keine Vergütung. Aus leichter Fahrlässigkeit stößt B eine Pflanze vom Fensterbrett und zerstört sie. B hat keine Haftpflichtversicherung für Gefälligkeitsschäden.
Geprüfte Themen & Rechtsfragen
Die konkreten Probleme, die in dieser Klausur abgefragt wurden — gemeldet von der Community.
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Erarbeite dir die Rechtsfragen
Jurafuchs-Fälle als Playlist — genau zu den Problemen dieser Klausur.
Fall 1 von 1 · pausiert
Verschuldensmodifikation? (auftragsähnliches Gefälligkeitsverhältnis)
5 Min.
5 Min. gesamt
Themenkomplexe systematisch lernen
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
8 Lektionen · systematisch