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Zivilrecht1. Examen · Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Klassiker

Verschuldensmodifikation? (auftragsähnliches Gefälligkeitsverhältnis)

Nordrhein-WestfalenKampagne 2024 · 2024

Sachverhalt

A bittet Nachbarin B während ihres Urlaubs in ihrem Haus ihre Zimmerpflanzen zu gießen. Hierfür erhält B keine Vergütung. Aus leichter Fahrlässigkeit stößt B eine Pflanze vom Fensterbrett und zerstört sie. B hat keine Haftpflichtversicherung für Gefälligkeitsschäden.

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Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)

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Fall 1 von 1 · pausiert
Verschuldensmodifikation? (auftragsähnliches Gefälligkeitsverhältnis)
5 Min.
5 Min. gesamt

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Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
8 Lektionen · systematisch