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Öffentliches Recht1. Examen · Der Bundestag
Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG durch polizeiliches Betreten von Abgeordnetenbüros
Baden-WürttembergKampagne 2023 · 2023
Sachverhalt
Am Fenster von Bs Abgeordnetenbüro hängt während des türkischen Staatsbesuchs eine kleine Kurdistan-Flagge. Die Bundestagspolizei, die Bundestagspräsident S unterliegt, geht hinein und entfernt die Flagge, um Ausschreitungen zu verhindern. B ist empört und wendet sich an das BVerfG.
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Fall 1 von 1 · pausiert
Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG durch polizeiliches Betreten von Abgeordnetenbüros
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