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Zivilrecht1. Examen · Die Leistungskondiktion
Ausschluss nach § 817 S. 2 BGB: Schwarzarbeiterfall
HessenKampagne 2024 · 2024
Sachverhalt
K beauftragt den H damit, größere Handwerksarbeiten „schwarz“ durchzuführen, das heißt H führt weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge ab („Ohne-Rechnung-Abrede“). H weiß zwar, dass er hiermit gegen das Verbot der Schwarzarbeit verstößt, denkt aber gleichwohl, der Vertrag mit K sei wirksam. Als H nach Fertigstellung seinen Lohn fordert, verweigert K die Zahlung.
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Die Leistungskondiktion
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Fall 1 von 1 · pausiert
Ausschluss nach § 817 S. 2 BGB: Schwarzarbeiterfall
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