Strafbarkeit bei doppeltem Erlaubnistatbestandsirrtum
Sachverhalt
B belästigt die Freundin des A. A bittet ihn, sie in Ruhe zu lassen. B tritt mit vorgeschobener Brust auf ihn zu und sein Freund C kommt in der Absicht dazu, ihm zu helfen. D will schlichtend eingreifen. A fühlt sich durch alle drei Männer bedroht. Er weiß nicht, ob Fäuste ausreichen, und greift zu seinem Messer. Er schlägt B, wobei er ihm einen Schnitt hinzufügt und dabei durch die Rückholbewegung auch C und D verletzt, was er zumindest billigend in Kauf nimmt.
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