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Zivilrecht1. Examen · § 833 BGB
Tierhalterhaftung (Haltereigenschaft)
Nordrhein-WestfalenKampagne 2024 · 2024
Sachverhalt
E ist Eigentümer des Pferdes „Sultan“. Er gibt Sultan zu Ausbildungszwecken in die Verwahrung von Reitstallbesitzerin R. Diese verwendet Sultan für Reitstunden, E trägt aber weiterhin die Kosten der Tierhaltung. Bei einer Reitstunde scheut Sultan und Reitschüler F wird abgeworfen und verletzt.
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Fall 1 von 1 · pausiert
Tierhalterhaftung (Haltereigenschaft)
5 Min.
5 Min. gesamt
Themenkomplexe systematisch lernen
§ 833 BGB
8 Lektionen · systematisch