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Öffentliches Recht1. Examen · Verwaltungsrecht BT: SonstigesRspr.-Update
Burkini-Verbot in Badeordnung – Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG?
Baden-WürttembergKampagne 2021 · 2021
Sachverhalt
Die Badeordnung im gemeindlichen Schwimmbad in K enthält ein Burkini-Verbot, denn sonst sei eine Kontrolle, ob gesundheitsgefährdende (Haut-)Krankheiten bestehen, nicht möglich. Neoprenanzüge für Profi-Schwimmer sind während des Trainings aber zugelassen. Muslimin M ist empört.
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