Zurück zu den Treffern
Strafrecht1. Examen · Hauptverfahren 2: BeweisrechtKlassiker
§ 252 StPO - Nachträgliches Entstehen eines Zeugnisverweigerungsrechts
Nordrhein-WestfalenKampagne 2020 · 2020
Sachverhalt
T hat den Kölner Dom abgefackelt. Staatsanwältin S hat im Ermittlungsverfahren den Freund F des T als Zeugen vernommen und dies protokolliert. In der späteren Hauptverhandlung gegen T verweigert F hingegen das Zeugnis mit dem Hinweis auf seine zwischenzeitlich mit T begründete Lebenspartnerschaft.
Geprüfte Themen & Rechtsfragen
Die konkreten Probleme, die in dieser Klausur abgefragt wurden — gemeldet von der Community.
Hauptverfahren 2: Beweisrecht
Erarbeite dir die Rechtsfragen
Jurafuchs-Fälle als Playlist — genau zu den Problemen dieser Klausur.
Fall 1 von 1 · pausiert
§ 252 StPO - Nachträgliches Entstehen eines Zeugnisverweigerungsrechts
5 Min.
5 Min. gesamt
Themenkomplexe systematisch lernen
Hauptverfahren 2: Beweisrecht
8 Lektionen · systematisch