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Zivilrecht1. Examen · Sach- und RechtsmängelDauerbrenner
Öffentliche Äußerung (Exposé) bei Grundstückskauf
Nordrhein-WestfalenKampagne 2019 · 2019
Sachverhalt
V will sein bebautes Grundstück veräußern und beauftragt dafür die Maklerin M. Im Verkaufsexposé steht, das 1930 gebaute Haus sei komplett saniert und der Keller trocken und ohne Schäden. In Wahrheit hat der Keller Feuchtigkeitsschäden. K kauft das Grundstück mit notariellem Kaufvertrag, in welchen das Exposé nicht aufgenommen wurde.
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Sach- und Rechtsmängel§ 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2b BGB
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Fall 1 von 1 · pausiert
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