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Zivilrecht1. Examen · Sach- und RechtsmängelDauerbrenner

Öffentliche Äußerung (Exposé) bei Grundstückskauf

Rheinland-PfalzKampagne 2024 · 2024

Sachverhalt

V will sein bebautes Grundstück veräußern und beauftragt dafür die Maklerin M. Im Verkaufsexposé steht, das 1930 gebaute Haus sei komplett saniert und der Keller trocken und ohne Schäden. In Wahrheit hat der Keller Feuchtigkeitsschäden. K kauft das Grundstück mit notariellem Kaufvertrag, in welchen das Exposé nicht aufgenommen wurde.

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Sach- und Rechtsmängel§ 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2b BGB

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Fall 1 von 1 · pausiert
Öffentliche Äußerung (Exposé) bei Grundstückskauf
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Sach- und Rechtsmängel
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