Zurück zu den Treffern
Zivilrecht1. Examen · Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Sachmangelbegriff, konkludente Beschaffenheitsvereinbarung (§ 633 Abs. 2 S. 1 BGB)
Nordrhein-WestfalenKampagne 2025 · 2025
Sachverhalt
Maler M macht für Kunde K einen schneeweißen Probeanstrich. Danach schließen beide einen Werkvertrag; M soll das gesamte Gebäude streichen. Über den Farbton wird nicht gesprochen. M verwendet einen anderen Eimer Farbe. Der Farbton weicht leicht von dem der Probe ab.
Geprüfte Themen & Rechtsfragen
Die konkreten Probleme, die in dieser Klausur abgefragt wurden — gemeldet von der Community.
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Erarbeite dir die Rechtsfragen
Jurafuchs-Fälle als Playlist — genau zu den Problemen dieser Klausur.
Fall 1 von 1 · pausiert
Sachmangelbegriff, konkludente Beschaffenheitsvereinbarung (§ 633 Abs. 2 S. 1 BGB)
5 Min.
5 Min. gesamt
Themenkomplexe systematisch lernen
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
8 Lektionen · systematisch