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Öffentliches Recht1. Examen · GrundrechteRspr.-Update
„Heidenspaß-Party“ am Karfreitag – Versammlungs– und Religionsfreiheit?
Bundesweit / Land offenKampagne 2020 · 2020
Sachverhalt
A ist Atheist. Er veranstaltet an Karfreitag in München eine „Heidenspaß-Party“, um für Konfessionslosigkeit und gegen kirchliche Privilegien zu protestieren. Behörde B verbietet dies, weil das bayerische Landesfeiertagsgesetz Unterhaltungsveranstaltungen an „stillen Feiertagen“ untersagt.
Geprüfte Themen & Rechtsfragen
Die konkreten Probleme, die in dieser Klausur abgefragt wurden — gemeldet von der Community.
GrundrechteArt. 4 Abs. 1 GGArt. 4 Abs. 2 GGArt. 8 Abs. 1 GGArt. 140 GGArt. 139 WRV
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Fall 1 von 1 · pausiert
„Heidenspaß-Party“ am Karfreitag – Versammlungs– und Religionsfreiheit?
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