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Öffentliches Recht1. Examen · GrundrechteRspr.-Update

„Heidenspaß-Party“ am Karfreitag – Versammlungs– und Religionsfreiheit?

Bundesweit / Land offenKampagne 2020 · 2020

Sachverhalt

A ist Atheist. Er veranstaltet an Karfreitag in München eine „Heidenspaß-Party“, um für Konfessionslosigkeit und gegen kirchliche Privilegien zu protestieren. Behörde B verbietet dies, weil das bayerische Landesfeiertagsgesetz Unterhaltungsveranstaltungen an „stillen Feiertagen“ untersagt.

Geprüfte Themen & Rechtsfragen

Die konkreten Probleme, die in dieser Klausur abgefragt wurden — gemeldet von der Community.

GrundrechteArt. 4 Abs. 1 GGArt. 4 Abs. 2 GGArt. 8 Abs. 1 GGArt. 140 GGArt. 139 WRV

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Fall 1 von 1 · pausiert
„Heidenspaß-Party“ am Karfreitag – Versammlungs– und Religionsfreiheit?
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