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Öffentliches Recht1. Examen · EuroparechtRspr.-Update
Art. 3 GG bei geschlechterdifferenzierten Eintrittspreisen im kommunalen Schwimmbad
HessenKampagne 2022 · 2022
Sachverhalt
Der Fremdenverkehrsverband des Landkreises B betreibt über die eigene B-GmbH ein Schwimmbad. Einwohner von B zahlen günstigere Eintrittspreise als auswärtige Besucher. A ist aus seinem Wohnort im nahen Österreich zum Schwimmen gekommen und muss den höheren Eintrittspreis zahlen.
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EuroparechtArt. 3 Abs. 1 GGArt. 1 Abs. 3 GGArt. 56 AEUV
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Fall 1 von 1 · pausiert
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