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Öffentliches Recht1. Examen · Verwaltungsrecht BT: Polizei- und OrdnungsrechtRspr.-Update

Aufstiegsverbot für Himmelslaternen per Polizeiverordnung – Ermächtigungsgrundlage

Baden-WürttembergKampagne 2019 · 2019

Sachverhalt

Fluglaternen erhalten Auftrieb durch eine brennende Kerze. Sie sind während des Flugs wiederholt in Brand geraten und brennend abgestürzt. Die zuständige sächsische Landesbehörde verbietet generell das Steigenlassen von Fluglaternen durch Polizeiverordnung.

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Verwaltungsrecht BT: Polizei- und Ordnungsrecht

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Fall 1 von 1 · pausiert
Aufstiegsverbot für Himmelslaternen per Polizeiverordnung – Ermächtigungsgrundlage
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Verwaltungsrecht BT: Polizei- und Ordnungsrecht
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