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Zivilrecht1. Examen · Stellvertretung
§§ 53 II, 15 I HGB
Nordrhein-WestfalenKampagne 2024 · 2024
Sachverhalt
P ist Prokurist im Handelsgeschäft des H. Dies wurde ordnungsgemäß ins Handelsregister eingetragen. Aufgrund eines Streits zwischen P und H widerruft H die Prokura gegenüber P. Er vergisst jedoch, auch dies ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Geprüfte Themen & Rechtsfragen
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Stellvertretung§ 53 Abs. 2 HGB§ 15 Abs. 1 HGB
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Fall 1 von 1 · pausiert
§§ 53 II, 15 I HGB
5 Min.
5 Min. gesamt
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Stellvertretung
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