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Strafrecht1. Examen · Raub (§ 249 StGB)Klassiker

Wegnahme fremder beweglicher Sache – Abgrenzung § 255: Fall mit unterschiedlichen Ergebnissen

BerlinKampagne 2025 · 2025

Sachverhalt

Diebin D steigt in eine Wohnung ein, als sie dort von der Wohnungsinhaberin O überrascht wird. D veranlasst diese daraufhin unter Androhung von Gewalt gegen ihre Person, einen mit einem Zahlenschloss gesicherten Tresor zu öffnen. Diesem entnimmt D die darin befindlichen Geldscheine.

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Raub (§ 249 StGB)

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Fall 1 von 1 · pausiert
Wegnahme fremder beweglicher Sache – Abgrenzung § 255: Fall mit unterschiedlichen Ergebnissen
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