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Zivilrecht1. Examen · DeliktsrechtRspr.-Update
Mehrere Tiere verursachen Schaden – Haftung des Tierhalters (§ 833 BGB)?
Bundesweit / Land offenKampagne 2020 · 2020
Sachverhalt
A, B und C lassen ihre Pferde (P1, P2, P3) gemeinsam grasen. Als sie die Pferde in die Stallungen zurückführen, stellt sich heraus, dass P1 durch Tritte eines anderen Pferdes verletzt wurde. Es lässt sich nicht aufklären, ob es P2 oder P3 war. A entstehen Tierarztkosten von €4.000.
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