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Strafrecht1. Examen · Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Beweiszeichen
BrandenburgKampagne 2024 · 2024
Sachverhalt
Nach h.M. erfasst der Urkundenbegriff neben Schriftstücken auch beweiserhebliche Gedankenerklärungen, die mittels <b>Zeichen und Symbolen</b> verkörpert werden. Dabei ist die <b>Abgrenzung</b> zwischen den sog. <b>Beweiszeichen und den Kennzeichen</b> indes schwierig. Häufig sind beide Einstufungen vertretbar. Ordne zu
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Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
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Fall 1 von 1 · pausiert
Beweiszeichen
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Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
8 Lektionen · systematisch