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Zivilrecht1. Examen · Dreipersonenverhältnisse
Fallgruppe: Obligatorische Gefahrentlastung – Vermächtnisnehmer (§ 2174 BGB)
HamburgKampagne 2025 · 2025
Sachverhalt
Erblasserin E hat in ihrem Testament V eine wertvolle Vase vermacht. Im Übrigen soll ihr Sohn S alles erben. Nach Es Tod zerstört die enterbte Tochter T aus Frust die Vase, die sich noch im Haus des S befand.
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Dreipersonenverhältnisse
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