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Zivilrecht1. Examen · Dreipersonenverhältnisse

Fallgruppe: Obligatorische Gefahrentlastung – Vermächtnisnehmer (§ 2174 BGB)

HamburgKampagne 2025 · 2025

Sachverhalt

Erblasserin E hat in ihrem Testament V eine wertvolle Vase vermacht. Im Übrigen soll ihr Sohn S alles erben. Nach Es Tod zerstört die enterbte Tochter T aus Frust die Vase, die sich noch im Haus des S befand.

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Dreipersonenverhältnisse

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Fall 1 von 1 · pausiert
Fallgruppe: Obligatorische Gefahrentlastung – Vermächtnisnehmer (§ 2174 BGB)
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